Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen zu verbessern. Es setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um.

Inkrafttreten

Das BFSG wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seitdem in Kraft. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sind jedoch ab dem 28. Juni 2025 verbindlich umzusetzen. Das bedeutet, dass ab diesem Datum alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen den festgelegten Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen.

Betroffene Unternehmen und Dienstleistungen

Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer. Im Online-Bereich sind insbesondere Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr betroffen, wie zum Beispiel Online-Shops, Online-Banking oder digitale Kommunikationsdienste. Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind von den Anforderungen des BFSG teilweise ausgenommen. Es ist jedoch ratsam, auch als Kleinstunternehmen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen, da dies die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit für alle verbessert.

Prüfung der Website

Für die Prüfung einer Website auf Barrierefreiheit dient die europäische Norm EN 301 549 als Orientierung. Diese Norm verweist direkt auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die WCAG 2.1 ist ein international anerkannter Standard, der detaillierte Kriterien für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten festlegt. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird sichergestellt, dass eine Website den Anforderungen des BFSG entspricht.

Umzusetzende Maßnahmen im Detail

Um den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA gerecht zu werden, sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Wahrnehmbarkeit:
    • Textalternativen: Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder, Videos), die von Screenreadern gelesen werden können.
    • Untertitel und Audiodeskriptionen: Videos sollten mit Untertiteln für hörgeschädigte und gegebenenfalls mit Audiodeskriptionen für sehbehinderte Nutzer versehen sein.
    • Kontrast und Lesbarkeit: Sicherstellung ausreichender Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sowie Verwendung gut lesbarer Schriftgrößen.
  • Bedienbarkeit:
    • Tastaturnavigation: Gewährleistung, dass alle Funktionen der Website vollständig mit der Tastatur bedienbar sind.
    • Zeitgesteuerte Inhalte: Möglichkeit für Nutzer, automatisch ablaufende Inhalte zu pausieren oder zu verlängern.
    • Navigationshilfen: Klare und konsistente Struktur der Navigation sowie Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Breadcrumbs oder Sitemaps.
  • Verständlichkeit:
    • Einfache Sprache: Verwendung klarer und verständlicher Sprache.
    • Vorhersehbare Funktionalität: Sicherstellung, dass die Bedienung der Website vorhersehbar ist und keine unerwarteten Änderungen auftreten.
    • Eingabehilfen: Unterstützung bei der Eingabe, z. B. durch Autovervollständigung oder klare Fehlermeldungen bei Formularen.
  • Robustheit:
    • Kompatibilität: Sicherstellung, dass die Website mit verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und assistiven Technologien kompatibel ist.
    • Fehlerbehandlung: Die Website sollte robust genug sein, um bei Fehlern oder inkompatiblen Technologien korrekt zu funktionieren.
    • Fehlervermeidung und -korrektur: Formulare sollten klare und verständliche Fehlermeldungen anzeigen und dem Nutzer Hilfestellungen zur Fehlerbehebung bieten.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Website für eine breite Nutzergruppe zugänglich ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Kosten für Audit und Umsetzung

Die Kosten für ein Barrierefreiheits-Audit und die anschließende Umsetzung können je nach Umfang und Komplexität der Website variieren:

  • Audit: Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit umfasst in der Regel eine detaillierte Analyse der Website anhand der WCAG 2.1-Kriterien, die Erstellung eines Berichts mit identifizierten Barrieren und Empfehlungen zur Behebung. Die Kosten hierfür können je nach Anbieter und Umfang des Audits variieren. Unsere Pakete starten ab 499€/Website.
  • Umsetzung: Die Kosten für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen hängen von der Komplexität der Website, der Anzahl der zu behebenden Barrieren und dem erforderlichen Aufwand ab. Wir überarbeiten Website bei einem Stundenlohn von 120€ netto.

Wir empfiehen frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu beginnen, um den gesetzlichen Vorgaben bis zum 28. Juni 2025 gerecht zu werden.

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