Mit dem neuen Update auf WordPress 5.9 erhält das Programm auch ein neues Standard Theme. Dieses Twenty Twenty-Two Theme gilt als das erste barrierefreie Standard-Theme von WordPress. Doch was bedeutet das eigentlich? Und was kann das neue WordPress Theme? Wir geben die Anworten.

Twenty Twenty-Two als neues Referenz-Theme für Full-Site-Editing

Das mit WordPress 5.9 erschiene Standard-Theme für WordPress hat gemeinsam mit anderen Block-Themes die „neue Zeitrechnung“ für das Full-Site-Editing auf Block-Basis eingeläutet. Als echtes Full-Site-Editing-Theme oder besser gesagt Block-Theme wird Twenty Twenty-Two mit Sicherheit das Referenz-Theme für einen Großteil der Theme-Entwickler werden. Zum einen, da es direkt aus den Händen der WordPress-Entwickler stammt, zum anderen aber auch, weil es alle benötigten Features zum blockbasierten Full-Site-Editing mit sich bringt.

Seit WP 6.1 neues Theme

Vor wenigen Tagen ist mit WordPress 6.1 das Twenty Twenty-Three Theme gelaunched.

WordPress Theme Twenty Twenty-Two – besonders anwenderfreundlich

Obwohl mit Sicherheit viele Theme-Entwickler Twenty Twenty-Two als neues Referenz-Theme wählen werden, so ist es in seinem Grundgedanken für die Nutzung durch Endanwender ausgelegt. Dank der vielfältigen Vorlagen und Template Parts können eigene Webseiten umfassend und individuell gestaltet werden. Das Twenty Twenty-Two Theme beinhaltet unter anderem:

  • Eine umfassende Auswahl an Seitenvorlagen
  • Verschiedene Header
  • Unterschiedlichste Footer
  • Zahlreiche weitere Vorlagen.

Alle Inhalte sind wie gewohnt zur freien Nutzung verfügbar und können in allen Bereichen und Ebenen individuell angepasst werden. Dies ermöglicht eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, sodass unterschiedlichste Webseiten individuell gestaltet werden können.

Twenty Twenty-Two als erstes barrierrefreies Standard-Theme in WordPress

Am 22. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch den Bundestag beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, der European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umgesetzt. Mit dem BFSG soll unter anderem auch der barrierefreie Zugang zum Internet gestärkt werden.

Während bisher nur staatliche Behörden beziehungsweise staatlich (Co-) finanzierte Webseiten zu einem barrierefreien Webangebot verpflichtet waren, sind nach dem BFSG nahezu alle Webseitenbetreiber ab dem Jahr 2025 verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu ihren Angeboten anzubieten. Dazu zählen auch Online-Shops und E-Book-Anbieter.

Das Gesetz richtet sich dabei insbesondere an Wirtschaftsakteure und -akteurinnen, welche Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Dazu zählen im Besonderen:

  • Hersteller und Herstellerinnen von Produkten
  • Händler und Händlerinnen
  • Dienstleister und Dienstleisterinnen.

Mit dem BFSG soll erreicht werden, dass Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher und Verbraucherinnen barrierefrei werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für Produkte und Dienstleistungen, welche nach dem Stichtag am 28. Juni 2025 verfügbar gemacht werden. Das BFSG gilt insbesondere für folgende Produkte:

  • Computer und Hardwaresysteme
  • Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten und Zahlungsterminals
  • Interaktive Informationsterminals
  • Endgeräte für Telekommunikationsdienste und Mediendienste
  • Lesegeräte für E-Books.

Doch nicht nur die barrierefreie Gestaltung von Produkten wird ab dem Jahr 2025 durch das BFSG geregelt. Auch Dienstleistungen müssen nach dem neuen Gesetz barrierefrei gestaltet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Telekommunikationsdienste
  • Webseiten
  • Apps
  • Elektronische Ticketdienste und elektronische Tickets
  • Bankdienstleistungen für Endverbraucher
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • E-Books sowie zugehörige Software

Obwohl die gesetzlichen Regelungen des BFSG ab dem Jahr 2025 gelten, werden den entsprechenden Anbietern ab diesem Zeitpunkt noch weitere fünf Jahre als Übergangsfrist eingeräumt.

Was zeichnet Twenty Twenty-Two als barrierefreies WordPress Theme aus?

Auch Webseitenbetreiber müssen sich spätestens ab dem Jahr 2025 also darum kümmern, ihr Angebot barrierefrei zu gestalten. Auch wenn dies im ersten Moment nach einem nicht unerheblichen Aufwand für die Betreiber klingt, so bietet der durch das neue Gesetz geschaffene allgemeine Webstandard für digitale Barrierefreiheit auch erhebliche Chancen. So sind es nicht nur rechtliche Voraussetzungen, die eine barrierefreie Gestaltung der eigenen Webseite attraktiv machen.

Moralische und wirtschaftliche Gründe sprechen ebenfalls dafür, die eigenen digitalen Angebote, Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum leichter zugänglich zu machen. Digitale Barrierefreiheit bedeutet letztendlich auch eine verbesserte Customer Experience für alle Nutzer und Nutzerinnen, wodurch die Chance besteht, mehr User auch zu Kunden machen zu können. Das Theme Twenty Twenty-Two aus dem neuesten WordPress Update bietet hierfür perfekte Voraussetzungen, da es von Hause aus als erstes Standard-Theme von WordPress auf Barrierefreiheit ausgerichtet ist.

Neben Änderungen in der Nutzung des Themes und Verbesserungen der Performance wurde bei der Entwicklung von Twenty Twenty-Two ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt. So wird beispielsweise der Alternativtext für Bilder automatisch ausgefüllt, sofern er nicht manuell eingetragen wird. Dadurch können sehbehinderte oder blinde Menschen ebenfalls den Inhalt der Bilder erfahren. Damit ist Twenty Twenty-Two das erste WordPress-Standard-Theme, das den Accessibility Tag trägt.

FAQ zum Twenty Twenty-Two Theme von WordPress

Mit dem neuen Twenty Twenty-Two Theme von WordPress müssen sich Nutzer auch an einige Neuheiten in der Bedienung gewöhnen. Dadurch kommt es immer wieder zu Fragen rund um die Nutzung des Themes. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Wo ist der Customizer beim Twenty Twenty-Two Theme?

Wer bereits vor dem Release 5.9 aktiver Nutzer von WordPress war, der schätzt den Customizer als ein wichtiges Werkzeug zur individuellen Gestaltung der eigenen Webseite. Hier können verschiedenste Einstellungen vorgenommen werden, zum Beispiel die Auswahl des Logos oder die individuelle Header- und Footer-Gestaltung.

Mit WordPress 5.9 kommt das neue Standard-Theme Twenty Twenty-Two jedoch als Block-Theme daher. In solchen verliert der Customizer an Bedeutung, da alle wichtigen Einstellungen zum Seitendesign im Site-Editor vorgenommen werden können. Der Customizer ist daher auch nicht mehr in der linken Seitenspalte des Backends beziehungsweise des Editors zu finden.

Wie kann das Webseiten-Logo eingefügt werden?

Der Customizer wurde bisher von vielen Anwendern genutzt, um dort unter anderem das Logo hochzuladen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Hierfür, wie auch für viele andere Gestaltungselemente der Webseite, wird nun der Block-Editor genutzt. Während des Einfügens eines Blocks muss dazu nur nach dem „Website-Logo“ gesucht werden. Natürlich ist hier auch weiterhin das Beschneiden, eine Veränderung der Größe oder die Nutzung eines Duo-Tone-Filters für das Logo möglich.

Wie kann ein Favicon oder Website-Icon eingefügt werden?

Zum Einfügen eines Favicons oder eines Website-Icons gibt es bisher noch keinen einheitlichen Standard-Weg. Allerdings können sich Nutzer über einen kleinen Umweg helfen, um nicht ein Plug-in oder ein Child-Theme nutzen zu müssen. Dazu muss nur kurzfristig auf ein klassisches Theme wie beispielsweise Twenty Twenty-One gewechselt werden. Hier kann das Favicon wie gewohnt im Customizer installiert und gespeichert werden. Beim anschließenden Zurückwechseln auf Twenty Twenty-Two bleibt das Favicon erhalten.

Wie können unterschiedliche Header in einer Website genutzt und angepasst werden?

Zu den Stärken der neuen Block-Themes gehört unter anderem, dass es fortan auch ohne Child-Themes oder ausgefeilte PHP-Kenntnisse möglich ist, unterschiedliche Design-Ideen für einzelne Seiten umzusetzen. Allein das Standard-Theme Twenty Twenty-Two von WordPress liefert bereits drei verschiedene Header. Zusätzlich können diese mit einzelnen Templates individualisiert werden.

Wie können Schriftarten angepasst werden?

Das Twenty Twenty-Two Theme kommt mit verschiedenen Schriftarten daher. Diese können im Editor unter dem Punkt „Typographie“ geändert werden. In den neuen Block-Themes wie Twenty Twenty-Two von WordPress können aber auch weiterhin Webfonts genutzt werden. Um diese DSGVO-gerecht nutzen zu können, müssen beispielsweise Google Fonts lokal gespeichert werden.

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